Steuer-News

Verhandlungen zum Steuerabkommen mit der Schweiz abgeschlossen

Am 10.08.2011 haben deutsche und schweizerische Unterhändler die im Oktober 2010 vereinbarten bilateralen Steuerverhandlungen erfolgreich abgeschlossen.

Durch das jetzt ausverhandelte Abkommen sollen Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz effektiv besteuert werden. Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen ( Vergangenheitsbesteuerung ).

Künftige Kapitalerträge und - gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungsteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert .

Durch das ausgehandelte Abkommen sollen zwei berechtigte Anliegen, nämlich der Schutz der Privatsphäre von Kapitalanlegern einerseits und die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche anderseits, vereint werden.

Die Schweiz und Deutschland sind sich einig, dass die im Abkommen vereinbarte bilaterale Zusammenarbeit in ihrer Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.

Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden, muss dann noch durch die nationalen Gesetzgebungsorgane ratifiziert werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.

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