Steuer-News
Steuerliche Berücksichtigung von Unterstützungen für Hungernde in Ostafrika
Mit Schreiben vom 02.08.2011 - IV C 4 - S 2223/07/0015 :006 - hat das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Behandlung von Unterstützungsmaßnahmen für Hungernde in Ostafrika Stellung genommen.
Die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an die aufgrund der anhaltenden Dürre in Ostafrika vom Hungertod betroffenen Menschen wird durch dieses Schreiben vereinfacht. Es geht zum einen um die Behandlung von Leistungen aus dem Betriebsvermögen in Form von Zuwendungen an Geschäftspartner und in Form von sonstigen Zuwendungen. Des Weiteren behandelt das Schreiben die lohnsteuerlichen Aspekte bei der Unterstützung von betroffenen Arbeitnehmern und bei Arbeitslohnspenden. Außerdem geht es in der Verwaltungsanweisung um Spenden , für die ein vereinfachter Zuwendungsnachweis als ausreichend angesehen wird, sowie um Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften.
Zum Abschluss verweist das BMF-Schreiben darauf, dass Sonderregelungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts nicht möglich sind, da hier eine europarechtliche Harmonisierung über die sog. Mehrwertsteuerrichtlinie besteht. Von dieser verbindlichen Richtlinie könne nicht abgewichen werden.
Das BMF-Schreiben können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.