Steuer-News
Neue Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2012
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 04.10.2011 - IV C 4 - S 2285/07/0005 :005 - zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse eine geänderte, ab 01.01.2012 geltende Ländergruppeneinteilung bekannt gegeben.
Für die steuerliche Berücksichtigung von Sachverhalten, die ausländische Verhältnisse betreffen, können die ansonsten geltenden Freibeträge, Pauschbeträge oder Höchstbeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des jeweiligen Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Hiermit soll eine Überförderung vermieden werden. Daher wird vom BMF regelmäßig eine sog. Ländergruppeneinteilung vorgenommen. Dort werden die einzelnen Länder entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingestuft. Da es regelmäßig Änderungen bei der Leistungsfähigkeit einzelner Länder gibt, muss auch die Ländergruppeneinteilung von Zeit zu Zeit angepasst werden.
Mit seinem Schreiben vom 04.10.2011 gibt das BMF nunmehr eine geänderte Ländergruppeneinteilung bekannt. Diese gilt ab dem 01.01.2012.
Das BMF-Schreiben können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.