Steuer-News

Einigung auf Steuersenkungen

Die Koalition hat sich auf Steuersenkungen sowie auf eine Steigerung des Pflegebeitrags geeinigt. Zudem soll ein Betreuungsgeld eingeführt werden.

Die Deutschen sollen laut Kanzlerin Merkel bei den Steuern um rund sechs Milliarden EUR entlastet werden. Hierzu gehört eine Anhebung der steuerlichen Grundfreibeträge in zwei Stufen in den Jahren 2013 und 2014, um vor allem Arbeitnehmer mit geringem Einkommen zu entlasten. Außerdem soll die sog. kalte Progression abgemildert werden. Die "kalte Progression" ist eine Art "heimliche Steuererhöhung", bei der Lohnzuwächse durch die höhere Einkommensteuerbelastung zu großen Teilen aufgezehrt werden. Wenn gleichzeitig eine starke Inflation vorliegt, bleibt für den Arbeitnehmer im Ergebnis durch die steuerliche Progressionswirkung nicht viel übrig.

Zu Umsetzung der Steuerreform ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Das Ja der Länder erhofft sich die Koalition dadurch zu gewinnen, dass der Bund Kosten in Höhe von vier Milliarden EUR für das Gesamtpaket übernimmt. Die Länder würden somit zwei Milliarden EUR schultern müssen.

Um die Pflege-Reform zu finanzieren, soll der Beitrag zur Pflegeversicherung im Jahr 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden. Hierdurch wird ein Einnahme-Plus von rund 1,1 Milliarden EUR erwartet, das insbesondere für die Pflege Demenzkranker verwendet werden soll. Der derzeitige Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 %, bei Kinderlosen werden 2,2 % erhoben.

Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll es eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzabsicherung für den Pflegefall nicht geben. Stattdessen sehen die Planungen eine Stärkung der freiwilligen Zusatzvorsorge vor. In diesem Zusammenhang könnte es zum Beispiel die Verknüpfung einer freiwilligen Pflege-Zusatzabsicherung mit der staatlich geförderten Riester-Rente geben.

Auf Betreiben der CSU ist das umstrittene Betreuungsgeld für Eltern in die Reform-Pläne aufgenommen worden. Dieses soll an Eltern ausgezahlt werden, die ihre Kleinkinder selbst betreuen und dementsprechend keinen Krippenplatz beanspruchen. Sie sollen monatlich 100 EUR ab 2013 erhalten, ab 2014 dann 150 EUR für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.

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